MESSENORD SPUMAJO

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

SPUMAJO GmbH. Für Unternehmergeschäfte.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SPUMAJO GmbH
Stand: 20. Juli 2026

Hinweis:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Geschäfte mit Unternehmern (B2B). MESSENORD ist eine Marke der SPUMAJO GmbH.

1. Geltungsbereich

Sämtliche Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verträge der SPUMAJO GmbH, Pregartenerstraße 25, 4293 Gutau, Österreich (nachfolgend „SPUMAJO“), erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, auch wenn im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

Die AGB gelten insbesondere für Messe- und Ausstellungsbau, Miet- und Kaufstände, modulare Systeme, temporäre Arbeits- und Präsentationsräume, Pop-ups, Showrooms, Möbel und Sonderbauten, Grafik-, Druck- und Werbemittelleistungen, Planungs-, Beratungs- und Designleistungen sowie den Handel mit Produkten und Zubehör.

Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss gültige Fassung. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn SPUMAJO ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Angebote, Vertrag und Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung, Plänen, Freigaben und sonstigen vereinbarten Angebotsunterlagen. Angebote von SPUMAJO sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend und unverbindlich.

Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzleistungen bedürfen der Abstimmung. SPUMAJO ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche anzunehmen. Werden sie angenommen, dürfen Preis, Ausführungsart und Termine entsprechend angepasst werden.

Visualisierungen, Muster, Renderings und Entwurfsdarstellungen dienen der Projektbeschreibung. Branchenübliche Abweichungen bei Farben, Oberflächen, Materialien, Maßen und technischen Details bleiben zulässig, sofern Funktion und Gesamteindruck nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sämtliche für die Ausführung erforderlichen Informationen, Pläne, Hallenvorgaben, Genehmigungen, Druckdaten, Logos, Texte, Modelle, Exponatdaten und Freigaben vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung. Er sorgt außerdem dafür, dass Leistungen Dritter aus seinem Verantwortungsbereich termingerecht und mangelfrei erbracht werden.

Druckdaten sind entsprechend dem von SPUMAJO bekanntgegebenen Datenblatt grundsätzlich spätestens drei Wochen vor dem vorgesehenen Verladetermin bereitzustellen, sofern nicht schriftlich eine andere Frist vereinbart wurde.

Verzögerungen, Mehraufwand und Kosten, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, Freigaben oder Mitwirkungsleistungen entstehen, trägt der Kunde.

4. Liefer- und Leistungsbedingungen

Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Sonstige Terminangaben sind annähernd.

Fristen verlängern sich angemessen bei Ereignissen, die SPUMAJO nicht zu vertreten hat, insbesondere höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, Streik, Aussperrung, Energie- oder Transportstörungen, Materialengpässen, Ausfällen von Unterlieferanten, verspäteten Freigaben oder nicht rechtzeitig erbrachten Mitwirkungsleistungen des Kunden.

Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Reklamationen, die den unmittelbaren Messebetrieb betreffen, müssen unverzüglich und nach Möglichkeit vor Veranstaltungsbeginn gemeldet werden, damit eine Behebung versucht werden kann.

5. Honorar, Kostenvoranschläge und Zusatzaufwand

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch mit Erbringung der jeweiligen Leistung. SPUMAJO kann angemessene Vorschüsse, Teilzahlungen und Akontozahlungen verlangen.

Leistungen, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, werden gesondert verrechnet. Dies gilt insbesondere für Änderungen, Zusatzarbeiten, Wartezeiten, Mehrfachanfahrten, behördliche Auflagen, zusätzliche Montagen, Nacht- und Wochenendarbeiten sowie Aufwendungen infolge verspäteter Kundenzulieferungen.

Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Zeichnet sich eine Überschreitung von mehr als 15 Prozent ab, wird SPUMAJO den Kunden nach Möglichkeit informieren. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von drei Werktagen schriftlich und nennt keine umsetzbare kostengünstigere Alternative, gilt die Fortführung zu den erhöhten Kosten als genehmigt. Überschreitungen bis 15 Prozent gelten als vorweg genehmigt.

6. Stornierung, Projektabbruch und Veranstaltungsänderung

Ändert oder beendet der Kunde ein beauftragtes Projekt einseitig, sind alle bis dahin erbrachten Leistungen, bestellten Materialien, angefallenen Fremdkosten und sonstigen Aufwendungen zu vergüten. Zusätzlich gelten die im Angebot vereinbarten Stornobedingungen.

Wird eine Messe, Veranstaltung oder ein Projekt aus Gründen abgesagt, verschoben, verkürzt oder verändert, die SPUMAJO nicht zu vertreten hat, bleiben bereits erbrachte Leistungen, verbindlich bestellte Fremdleistungen, produzierte Teile und sonstige angefallene Kosten zahlbar. SPUMAJO wird wirtschaftlich zumutbare Möglichkeiten zur Weiterverwendung oder Terminverschiebung berücksichtigen.

7. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte; zusätzlich sind zweckentsprechende Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen.

SPUMAJO ist bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten oder den Produktions- beziehungsweise Montagebeginn bis zum vollständigen Eingang vereinbarter Akontozahlungen zu verschieben. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen aufzurechnen, außer diese wurden schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

8. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Kaufware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag einschließlich Nebenforderungen im Eigentum von SPUMAJO.

9. Mietware

Mietsysteme, Module, Möbel, Sonderbauteile, Transportbehälter, Verpackungen, Technik und Zubehör bleiben unabhängig von Montage, Anpassung oder Einsatzdauer Eigentum von SPUMAJO oder des jeweiligen Vermieters.

Der Kunde hat Mietware sorgfältig zu behandeln und vor Verlust, Beschädigung, Diebstahl und unbefugter Nutzung zu schützen. Veränderungen, Beklebungen, Bohrungen, Lackierungen oder sonstige Eingriffe sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig.

Der Kunde haftet für Schäden, Verluste und außergewöhnliche Verschmutzungen während seines Verantwortungszeitraums, auch wenn sie durch Mitarbeitende, Besucher, Veranstalter oder sonstige Dritte verursacht werden.

10. Fremdleistungen und Beauftragung Dritter

SPUMAJO ist berechtigt, Leistungen selbst zu erbringen oder geeignete Dritte und Subunternehmer einzusetzen.

Fremdleistungen werden, sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten, nach Aufwand zusätzlich verrechnet oder direkt vom jeweiligen Anbieter an den Kunden fakturiert. Dazu zählen insbesondere Strom, Wasser, Druckluft, Internet, WLAN, Deckenabhängungen, Statik, Rigging, Hebemittel, Steiger, Stapler, Hallenlogistik, Reinigung, Bewachung, behördliche Genehmigungen, Zoll, Versand, LED-Wände, Medientechnik, Streaming, Software, digitale Anwendungen, Leadtracking und Besucherstromanalysen.

Verpflichtungen aus ausdrücklich im Namen oder auf Rechnung des Kunden abgeschlossenen Verträgen mit Dritten gehen auf den Kunden über, soweit sie über die Projektlaufzeit hinausreichen.

11. Gefahrtragung, Kundenware und Exponate

Bei Versand geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung vereinbart wurde.

Für Kundenware, Exponate, Muster, Geräte und sonstige vom Kunden bereitgestellte Gegenstände übernimmt SPUMAJO – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – keine Haftung. Der Kunde sorgt für ausreichenden Transport-, Ausstellungs- und Diebstahlversicherungsschutz.

12. Gewährleistung

Der Kunde hat Lieferungen, Mietware und Leistungen unverzüglich nach Übergabe beziehungsweise Leistungserbringung auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, schriftlich und konkret zu dokumentieren. Für den Messebetrieb erkennbare Mängel sind zusätzlich sofort vor Ort zu melden.

Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge hat SPUMAJO zunächst das Recht auf Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist. Ist Verbesserung unmöglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, gelten die gesetzlichen Minderungs- oder Wandlungsrechte im Unternehmergeschäft.

Für Handelswaren gelten ergänzend die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen für Unternehmergeschäfte und allfällige Herstellergarantien.

13. Haftung und Schadenersatz

SPUMAJO haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht für Sach- oder Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Schäden aus Verzögerung. Diese Beschränkung gilt nicht für Personenschäden und nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht.

Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit zulässig, ist die Haftung der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt. Schadenersatzansprüche sind binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber binnen drei Jahren ab dem schädigenden Ereignis, gerichtlich geltend zu machen.

14. Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte

Alle von SPUMAJO erstellten Konzepte, Entwürfe, Zeichnungen, Pläne, Muster, Modelle, Texte, Visualisierungen, Renderings, Animationen, CAD- und 3D-Daten, technischen Lösungen, Kalkulationen sowie KI-unterstützt oder KI-generiert erstellten Inhalte bleiben geistiges Eigentum von SPUMAJO beziehungsweise der jeweiligen Urheber.

Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung die für den vereinbarten Zweck, Umfang, Zeitraum und Einsatzort erforderlichen Nutzungsrechte. Eine darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe, Vervielfältigung, Nachproduktion oder Weiterentwicklung durch den Kunden oder Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung und kann gesondert vergütet werden.

Nicht beauftragte beziehungsweise nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe, Dateien und Unterlagen dürfen nicht genutzt und auf Verlangen zurückgegeben oder gelöscht werden. Offene CAD-, Produktions- und Quelldaten sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

15. Rechte an Kundendaten und Freistellung

Der Kunde garantiert, dass von ihm bereitgestellte Fotos, Logos, Marken, Texte, Daten, Musik, Videos, Software und sonstige Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen.

Wird SPUMAJO wegen einer vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Unterlage von Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde SPUMAJO schad- und klaglos und ersetzt insbesondere angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

16. Referenznennung

SPUMAJO ist berechtigt, abgeschlossene oder öffentlich präsentierte Projekte unter Nennung des Firmennamens und unter Verwendung von Logos, Fotografien, Videos, Visualisierungen und einer kurzen Projektbeschreibung als Referenz auf Websites, in Präsentationen, sozialen Medien, Publikationen und bei Eigenveranstaltungen zu verwenden.

Der Kunde kann dieser Nutzung vor Veröffentlichung oder jederzeit für zukünftige Veröffentlichungen schriftlich widersprechen. Gesetzliche Geheimhaltungspflichten und ausdrücklich vereinbarte Vertraulichkeit bleiben unberührt. Ein Entgeltanspruch des Kunden entsteht nicht.

17. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist, soweit nicht projektbedingt ein anderer Leistungsort vereinbart wurde, der Sitz der SPUMAJO GmbH in 4293 Gutau.

18. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der SPUMAJO GmbH vereinbart. SPUMAJO bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

19. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform, soweit nicht zwingendes Recht eine andere Form vorsieht. E-Mail genügt der Schriftform, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich eine qualifizierte Form vereinbart wurde.

Unternehmensdaten
SPUMAJO GmbH · Pregartenerstraße 25 · 4293 Gutau · Österreich
UID: ATU82469703 · FN: 660603a · Firmenbuchgericht: Landesgericht Linz